Rechtsanwälte
John L. Urban
John L. Urban ist Gesellschafter in der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. und agiert als geschäftsführender Gesellschafter des amerkanischen Büros der Kanzlei. Er ist in der Kanzlei in Orlando tätig und konzentriert sich als Anwalt auf die Prozessführung bei Geschäfts- und Vertragsstreitfällen, Handelsrecht, Gläubigerrecht, die Durchsetzung ausländischer Urteile, internationales Recht, Immobilien- und Erbschaftsrecht sowie auf Rechtsgeschäfte. Herr Urban war vormals Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Stack, Fernandez, Anderson & Harris, P.A. sowie in der Kanzlei Stephens, Lynn, Klein, La Cava, Hoffman & Puya, P.A. in Miami, Florida.
Carl-Christian Thier
Carl-Christian Thier ist Gesellschafter in der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. und agiert als geschäftsführender Gesellschafter des deutschen Büros der Kanzlei. Er praktiziert im München Büro der Kanzlei. Herr Thier reist regelmäßig zwischen dem Münchener und Orlando Büro der Kanzlei, um europäisch-amerikanische Angelegenheiten zu betreuen. Herr Thier war vormals als Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Esser & Partner in Aachen, Deutschland sowie bei der Anwaltskanzlei Hendry, Stoner, Sawicki & Brown, P.A. in Orlando, Florida tätig.
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Dr. Georg Federer
Dr. Georg Federer ist Gesellschafter der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. und ist geschäftsführender Gesellschafter und des deutcshen Büros der kanzlei Er hat sich als Rechtsanwalt auf Zivilrechtsstreitigkeiten spezialisiert und ist in Deutschland seit 1987 als Anwalt zugelassen. Dr. Federers Haupttätigkeit umfasst Wettbewerbs- und Warenzeichengesetz (in Übereinstimmung mit deutschen und europäischen Gesetzen hinsichtlich Werbung, Marketing sowie dem Kartellrecht und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), Testamente, Nachlass- und Erbschaftsrecht, handelsrechtliche Rechtsstreitigkeiten und Rechtsgeschäfte.
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Stephen Chinnery
Stephen Chinnery ist Anwalt (Solicitor) und Gesellschafter in der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. Er agiert als geschäftsführender Gesellschafter des Büros der Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery Limited in Manchester, England und konzentriert sich als Anwalt auf Handelsstreitsachen, indirekte Steuern und Regulierunsgrecht. Seine Tätigkeit im Bereich der Handelsstreitsachen schließt Vertragsstreitigkeiten, berufliche Sorgfaltspflicht und Schiedsgerichtsverfahren mit ein, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf internationalen Streitsachen liegt.
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Christopher J. Menke
Christopher J. Menke ist Partner in der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. Er arbeitet in der Kanzlei in Orlando, Florida und konzentriert sich als Anwalt auf gewerbliche Schutz- und Urheberrechtsangelegenheiten auf den Gebieten Patente, Markenzeichen, Urheberrecht, Betriebsgeheimnis und Technologietransfer. Herr Menke war vormals Anwalt für die Regierung der Vereinigten Staaten in der Abteilung gewerbliche Schutz- und Urheberrechtsangelegenheiten, Air Force Materiel Command Law Office, Wright Patterson Air Force Base, Ohio; als Patentanwalt für die Anwaltskanzlei Fleit Gibbons Gutman Bongini & Bianco P.A., in Miami, Florida; und Patent Rechtsreferendar für Cordis Corporation, a Johnson & Johnson Company, tätig.
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Ian Bridge
Ian Bridge ist Anwalt (Barrister) bei der Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery Ltd. Er arbeitet in und agiert als Geschäftsführer des Büros der Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery in London, England. Er ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist weiterhin in zivilen und strafrechtlichen Fällen für No5 Chambers tätig.
Matthew Leibert
Matthew A. Leibert ist Anwalt bei der Anwaltskanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. in Orlando, Florida. Er konzentriert sich in seiner Tätigkeit auf die Bereiche des Personenschadens und der Körperverletzung, und hier insbesondere auf Unfälle und andere Personenschäden von deutschsprachigen Mandanten. Herr Leibert ist seit 1987 praktizierender Anwalt und Mitglied der Anwaltskammern von Florida und Colorado. Neben Personenschadensfällen hat Herr Leibert auch Erfahrung in der Abwicklung von Alkohol- oder Drogenmissbrauchsfällen am Steuer sowie von Strafsachen.
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Heinz H. Stolzki
Heinz H. Stolzki ist als Rechtsanwalt seit 2009 in der Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. tätig. Er praktiziert seit 1979 als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im internationalen Recht, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.
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