Schwere Körperverletzung und Prozesse aufgrund widerrechtlicher Tötung
Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. vertritt Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in den USA: Hier vertritt die Kanzlei insbesondere deutsche bzw. deutschsprachige Besucher der USA, die hier Opfer von Unfällen, Angriffen gegen die Person oder medizinischer Behandlungsfehler wurden.
Meist sind die Verletzungen Folge von Autounfällen oder Motorradunfällen oder von Unfällen, die durch mangelnde Sorgfalt von Hotel-, Restaurant- oder anderen Geschäftsbetreibern verursacht wurde.
Das amerikanische Schadensersatzrecht und insbesondere der amerikanische Schadensersatzprozess unterschiedet sich ganz erheblich von dem, was der deutschsprachige US-Besucher von zuhause kennt. Die besonderen Umstände und Anforderungen des Verfahrens erfordern einen erfahrenen Anwalt, der Chancen und Risiken eines solchen Prozesses abwägen kann, insbesondere wenn der Mandant mit dem Rechtssystem nicht vertraut ist. Desweiteren erfordert die besondere Situation des Geschädigten, der in Europa lebt, dass der Anwalt dem Mandanten in seiner Muttersprache die Besonderheiten des Verfahrens nahebringt, so dass der Mandant in der Lage ist, seine Entscheidungen auf fundierter Basis zutreffen. Das UTFC Team verfügt über erfahrene Prozessanwälte im „Personal Injury“ Bereich, die zweisprachig aufgewachsen sind.
Die Kanzlei ist bei der Vertretung von deutschen Mandanten in den USA nicht auf in Florida geschädigte Personen limitiert; im Gegenteil, vertritt die Kanzlei viele deutsche Mandanten in Personal Injury Prozessen in anderen US Bundesstaaten. Diese Vertretung erfolgt unter Einschaltung hiesiger US Kollegen. Die Kommunikation mit dem Mandanten erfolgt über die Prozessanwälte von Urban Thier Federer & Chinnery.
Ein erheblicher Prozentsatz unserer deutschsprachigen Mandanten im Bereich des Schadensersatzrechts ist in Deutschland rechtsschutzversichert. Oft deckt die deutsche Rechtsschutzversicherung die Vertretung in den USA ab, wenn der Schaden während einer Urlaubs- oder Geschäftsreise eingetreten ist. Oft weisen die Rechtsschutzversicherung den Anspruch des Versicherten zunächst zurück. Die Kanzlei vertritt dann den Mandanten zunächst gegen die Rechtsschutzversicherung, um Kostendeckung zu erreichen.
Die Kanzlei vertritt Mandanten insbesondere in den folgenden Rechtsbereichen:
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