Immobilienprozesse und -rechtsstreitigkeiten

Gavel Kauf- und Verkaufsverträge – Die Anwälte der Kanzlei haben langjährige Erfahrung in der Prozessführung im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und gewerblichen Immobilien. Dies beinhaltet Streitigkeiten über die Rückzahlung von Anzahlungen, Vertragsverletzung von Kauf- oder Verkaufsverträgen, Rücktritt von Verträgen sowie sonstigen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Immobilien. Hierbei sind nicht nur die vertraglichen Regelungen zu beachten, sondern auch Regelungen wie der „Interstate Land Sales Full Disclosure Act“ (US-Gesetz zur vollständigen Offenlegung bei Landverkäufen im zwischenstaatlichen Geschäftsverkehr- 15 U.S.C. § 1701 ff.) sowie andere einzel- und bundesstaatliche Gesetze mit verschiedenen Schutzbestimmungen und Pflichten. Diese Schutzregelungen umfassen die Einhaltung der Vertragsbedingungen, erforderliche Offenlegungen gegenüber Käufern, zeitliche Beschränkungen bei der Fertigstellung von Neubauten sowie die Durchsetzung sonstiger Schutzbestimmungen und Verpflichtungen.

Vertragsrücktritt und Rückzahlung von Anzahlungen – Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, Käufern beim Rücktritt von ihren Immobilienkaufverträgen und der Wiedererlangung ihrer Anzahlungen zu helfen. Wir sind besonders erfahren bei der Unterstützung von Mandanten, die Kaufvereinbarung oder –verträge mit Bauunternehmern über den Erwerb von Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen oder von Wohnsiedlungen mit Eigentumshäusern („Condominiums“, oder „Condos“) mit mindestens 100 Wohneinheiten abgeschlossen haben. Sowohl bundesstaatliche als auch Bundesgesetze bieten Käufern hierbei oft weitergehenden Schutz als diesen bekannt ist.

Mietverhältnisse und Eigentumswohnungen – Des Weiteren vertreten wir Vermieter bei der Zwangsräumung und bei Mietvertragsverletzungen im Rahmen von Zwangsräumungsprozessen und Klagen auf Schadensersatz. Zudem vertreten wir Wohnungseigentümervereinigungen bei der Eintreibung von Umlagen.