Inkasso und Vollstreckung ausländischer Urteile
Unsere Kanzlei hat umfassende Erfahrung bei der Vertretung von Gläubigern und Schuldnern im Zusammenhang mit dem Inkasso unbezahlter Rechnungen, Bankschecks und Hypotheken. Viele Schuldner wissen, dass ausländische Gläubiger oft nicht über die Kontakte oder Erfahrung verfügen, um einen Schuldner im Ausland zu verfolgen.
Internationalen Unternehmens- und Privatmandanten können wir bei der Vollstreckung ausländischer Urteile in den USA und in Deutschland helfen. Wir verhelfen unseren Mandanten zu ihrem Recht auch insoweit als Vorschriften gemäß dem „Uniform Commercial Code“ (UCC- einheitliches US-Handelsgesetz), dem Wiener Abkommen über den internationalen Warenverkauf (CISG UN-Kaufrecht) anwendbar sind.
Urban Thier Federer & Jackson, P.A. vertritt routinemäßig Gläubiger und Schuldner vor den Gerichten des US-Bundesstaates Florida. In diesem Zusammenhang ist der auf US-Bundesebene geltende „Debt Collections Practices Act“ (Inkassogesetz) sowie das Äquivalent auf einzelstaatlicher Ebene, der „Consumer Protection Act“ (Verbraucherschutzgesetz) anwendbar.