Prozessvertretung, Streitfälle im US Gesellschaftsrecht
Die Tätigkeit von Urban Thier Federer & Jackson, P.A. bei geschäftlichen Rechtstreitigkeiten umfasst alle Bereiche des Vertragsrechts, der unerlaubten Handlungen, des Schadenersatzrechts sowie der Vollstreckung ausländischer Urteile. Die Kanzlei ist insbesondere im Bereich des Baurechts, des „Uniform Commercial Code“ (einheitliches US-Handelsgesetz) und des Wiener Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG UN-Kaufrecht) tätig.
Urban Thier Federer & Jackson, P.A. vertritt Kläger und Beklagte in Rechtsstreitigkeiten im Bereich des US Gesellschaftsrechts. Derartige Auseinandersetzungen können auch leitende Angestellte, Geschäftsführer, Gesellschafter (Aktionäre) und Privatpersonen betreffen. Oft umfassen Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich Fragen zu Rechten des Managements gegenüber der Gersellschaft, Fusionen und Übernahmen, zu Auskunftsrechten von Aktionären, oder Vertragsstreitigkeiten in Bezug auf Arbeitsverträge oder Wettbewerbsklauseln. Die Kanzlei vertritt Mandanten auch in anderen Handels- und Zivilstreitigkeiten, wie Verletzung der Treuepflicht, Diebstahl, Verleumdung, Zwangsräumung von Mietern, Betrug, arglistige Täuschung, Warenverkauf, Rücktritt, Gewährleistung, Schadensersatz, Persönlichkeitsrecht, üble Nachrede, vertragsähnliche Verhältnisse, Klage auf Herausgabe, Wettbewerbsbeschränkungen und Kartellrecht, unlauterer Wettbewerb, ungerechtfertigte Bereicherung, Garantien und sonstige zivilrechtliche Angelegenheiten.