Haben Sie sich Körperverletzungen zugezogen, während Sie in den Vereinigten Staaten waren?

Von Michael R. Jackson, Gesellschafter – Urban Thier Federer & Chinnery, P.A.

Häufig wenden sich deutsche, schweizer oder österreichische Touristen, Geschäftsleute oder andere Personen, die sich kurzfristig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben an uns in Bezug auf Körperverletzungen, die sie während ihres Aufenthaltes erlitten haben. Es ist für diese Mandanten oft schwierig nachzuvollziehen, wie das amerikanische Rechtssystem in solchen Fällen funktioniert. Der Ablauf eines solchen Verfahrens unterscheidet sich erheblich von dem im Heimatland. Oft scheitert das Verfahren jedoch bereits an der ersten Hürde, nämlich dem Finden eines Anwalts, der dem Mandant das Verfahren in dessen Muttersprache verständlich nahebringt. Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Schadensersatzfällen tätig. Zudem bin ich in Kiel deutschsprachig aufgewachsen. Daher kann ich die Details eines solchen Verfahrens auf Deutsch erläutern. Auch verstehe ich, wo für den deutschsprachigen Mandanten die typischen Verständnisprobleme liegen.

Wenn es um Körperverletzung geht, übernimmt die Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery aussichtsreiche Fälle oft auf Erfolgsbasis. Dies bedeutet, dass der Mandant nur dann Anwaltsgebühren zahlt, wenn ein erfolgreiches Resultat erzielt wird.

Die Kanzlei vetritt Mandanten auch in Fällen außerhalb des Staates Florida. Unsere Rechtsanwälte sind in mehreren Staaten des Landes zugelassen. Selbst wenn Ihr Fall in einem Staat zu verhandeln ist, in welchem keiner unserer Anwälte zugelassen ist, haben wir ein etabliertes Netzwerk von Rechtsanwälten, mit denen wir vor Ort kooperieren. In den Fällen, in denen wir eine andere Kanzlei mit einbeziehen, bleiben wir stets der Ansprechpartner des Mandanten. Dies ist für den Mandanten nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nach wie vor wird Ihnen der deutschsprachige Rechtsanwalt den Stand und den Verlauf Ihres Falles erläutern.

Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung. Wir haben beispielsweise festgestellt, dass die meisten amerikanischen Rechtsanwälte mit dem deutschen, schweizerischen, oder österreichischen Gesundheitssystem nicht vertraut sind. Es treten regelmäßig Schwierigkeiten auf, wenn es gilt, wichtige Dokumente zu beantragen, um einen Anspruch auf Schadensersatz in den Vereinigten Staaten zu belegen.

Auch wenn es darum geht, mit deutschsprachigen Zeugen zu sprechen, um sachbezogene Informationen zu erhalten oder um ihre Kooperation zu erbitten, damit ihre Aussage dauerhaft erhalten bleibt, tendieren solche Personen oft dazu misstrauisch zu sein, wenn sie sich mit einem englischsprachigen Rechtsanwalt und seinem Personal auseinandersetzen müssen. Umgekehrt haben wir in diesem Zusammenhang über unser deutschsprachiges Personal und unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte viel Erfolg gehabt, solche Informationen zu erhalten.

In einer Prozessangelegenheit bin ich vor kurzem für eine Woche nach Düsseldorf gereist, um eidliche Aussagen von Fachleuten sowie von Freunden und Familien zweier unserer deutschen Mandanten zu erhalten. Alle anderen Rechtsanwälte, die in diesen Fall involviert waren, waren nicht deutschsprachig. Der Übersetzer machte während mehrerer entscheidender eidlicher Aussagen in Bezug auf seine Übersetzungen von Fragen und den Aussagen der Zeugen wiederholt Fehler. Mehrmals war ich dazu gezwungen, Korrekturen der Übersetzung anzumahnen. Die englischsprachigen Rechtsanwälte waren sich dieser Fehler nicht bewusst und entscheidende Aussagen wären in einem Fall komplett verloren gegangen.

Nicht nur Privatpersonen wenden sich für Hilfe an uns. Eine führende deutsche Versicherungsgesellschaft hat uns die Vertretung von mehreren deutschen Mandanten bezüglich Verletzungen, die diese sich in den USA zugezogen haben, übertragen. Die Kosten der Vertretung wurden hier über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

Oft lehnen Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz bei Verletzungen in den USA zunächst ab. In vielen Fällen ist solch eine Ablehnung jedoch nicht rechtens. Nach Rücksprache mit der Versicherung wurde oft Versicherungsschutz geleistet.

Unsere Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, kombiniert mit vielen Jahren Prozesserfahrung  erlaubt es uns, unseren deutschsprachigen Mandanten ein besonderes Servicepaket anzubieten.

Dies sehen auch andere Kanzleien in den USA so. Viele US Kanzleien wenden sich an Urban Thier Federer & Chinnery, P.A. in Angelegenheiten, die das Haager Übereinkommen und die Zustellung im Ausland involvieren.

Wir vertreten Mandanten auch in anderen Rechtsstreitigkeiten. Diese werden jedoch meist auf Stundenbasis abgerechnet.

Über die deutsche Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery, Rechtsanwälte in München, bieten wir außerdem Mandanten aus der ganzen Welt kompetente Vertretung in Deutschland an.

Diese Webseite bietet nur allgemeine Informationen. Bitte beachten Sie, dass diese Anwaltskanzlei Sie nicht repräsentiert und in keiner Weise in Ihrem Auftrag fungieren kann, bis wir eine formelle, schriftliche Vertretungsvereinbarung eingegangen sind. Falls wir nicht auf Ihre Anfrage antworten oder wir Ihren Fall nicht übernehmen können, kontaktieren Sie bitte unverzüglich eine andere Anwaltskanzlei in Florida um Ihren Fall bewerten zu lassen.


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