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	<title>Urban Thier Federer &#38; Jackson, P.A.</title>
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		<title>Bekanntmachung &#8211; Bennetts Solicitors, Attorneys &amp; Notaries</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 16:34:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Urban Thier Federer &#038; Jackson, Rechtsanwälte teilt mit, dass die Kanzlei eine Kooperation mit der englischen Kanzlei &#8220;Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries&#8221; zur besseren rechtlichen Betreuung unserer deutschen Mandaten in Grossbritannien eingegangen ist.
Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries ist eine über 100 Jahre alte Kanzlei, deren Schwerpunkte insbesondere im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urban Thier Federer &#038; Jackson, Rechtsanwälte teilt mit, dass die Kanzlei eine Kooperation mit der englischen Kanzlei &#8220;Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries&#8221; zur besseren rechtlichen Betreuung unserer deutschen Mandaten in Grossbritannien eingegangen ist.</p>
<p>Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries ist eine über 100 Jahre alte Kanzlei, deren Schwerpunkte insbesondere im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts, Landwirtschaftsrecht sowie des Familien- und Erbrechts liegt.</p>
<p>Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries hat zwei Niederlassungen in Grossbritannien, eines in Wrington, Bristol und eines in Pentwyn, Cardiff.  Weitergehende Informationen über Bennetts Solicitors, Attorneys &#038; Notaries finden Sie auf der Webseite der Kanzlei unter <a href="http://www.bennettlaw.co.uk" target="_blank">www.bennettlaw.co.uk.</a></p>
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		<title>Bekanntmachung</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 19:23:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Handels- und Gesellschaftsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte der Kanzlei Urban Thier Federer &#038; Jackson, P.A. freuen sich bekanntgeben zu können, dass Rechtsanwalt Christopher J. Menke der Kanzlei als Teilhaber beigetreten ist.
Herr Menke konzentriert sein Tätigkeit auf gewerbliche Schutz- und Urheberrechteangelegenheiten auf den Gebieten Patente, Markenzeichen, Urheberrecht, Betriebsgeheimnis und Technologietransfer.  Er ist ein registrierter Patentanwalt und konzentriert sich auf inländischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte der Kanzlei Urban Thier Federer &#038; Jackson, P.A. freuen sich bekanntgeben zu können, dass Rechtsanwalt Christopher J. Menke der Kanzlei als Teilhaber beigetreten ist.</p>
<p>Herr Menke konzentriert sein Tätigkeit auf gewerbliche Schutz- und Urheberrechteangelegenheiten auf den Gebieten Patente, Markenzeichen, Urheberrecht, Betriebsgeheimnis und Technologietransfer.  Er ist ein registrierter Patentanwalt und konzentriert sich auf inländischen und internationlen Patentschutz, Markenzeichenschutz und Urheberrechtschutz, Wertung, Lizenzierung und Verstoss; Vollzug und Schutz des Branchengeheimnis; Technologietransferverhandlungen und -vollzug; gewerbliches Schutz- und Urberrecht Portfolio Management; und gewerbliche Schutz- und Urheberrechtstrategien in Geschäftstransaktionen.  Er hat Erfahrungen mit dem Schreiben und der Strafverfolgung von Patentanträgen in vielen technologischen Bereichen, einschließend Mechanik, Luft- und Raumfahrt, Elektronik, Antriebskraft, Materialien, Optik, medizinische Geräte, medizinische Verfahren, Computer Software und Geschäftsmethoden.</p>
<p>Herr Menke ist registriert vor dem Patent- und Markenzeichenbüro der Vereinigten Staaten zu praktizieren.  Er ist ein Mitglied der Anwaltskammer in Florida, Anwaltskammer des United States Court of Appeals für bewaffnete Streitkräfte, und der Anwaltskammer des Gerichts der United States Air Force für kriminelle Berufungen.</p>
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		<title>Rechtsschutzversicherung bei Reisen in die USA</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 19:24:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schwere Körperverletzung und Prozesse aufgrund widerrechtlicher Tötung]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Michael R. Jackson, Gesellschafter – Urban Thier Federer &#038; Jackson, P.A.
Die USA sind eines der Hauptreiseziele der Deutschen. Während fast alle Besucher wohlbehalten nach Deutschland zurückkehren, kommt es naturgemäss gelegentlich doch zu Zwischenfällen, die anwaltliche Beratung und manchmal auch Vertretung vor Gericht und gegenüber der Polizei erforderlich machen. Beispiele sind hier die Verwicklung in Verkehrsunfälle, andere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von <a href="german.urbanthier.com/michael-r-jackson/">Michael R. Jackson</a>, Gesellschafter – Urban Thier Federer &#038; Jackson, P.A.</p>
<p>Die USA sind eines der Hauptreiseziele der Deutschen. Während fast alle Besucher wohlbehalten nach Deutschland zurückkehren, kommt es naturgemäss gelegentlich doch zu Zwischenfällen, die anwaltliche Beratung und manchmal auch Vertretung vor Gericht und gegenüber der Polizei erforderlich machen. <strong>Beispiele sind hier die Verwicklung in Verkehrsunfälle, andere Unfälle, Körperverletzungen, Alkohol am Steuer oder Opfer oder Beschuldigter im Rahmen einer Straftat zu sein. Als deutsch amerikanische Kanzlei sind wir darauf spezialisiert, hier schnell und unbürokratisch zu helfen</strong>.</p>
<p>Vielen Mandanten ist unbekannt, dass ihre deutsche Rechtsschutzversicherung möglicherweise für die Kosten der Vertretung und auch für Gerichtskosten aufkommt. <strong>Oft deckt die deutsche Rechtsschutzversicherung &#8211; auch ohne den Abschluss einer speziellen Zusatzversicherung &#8211; Rechtsschutzkosten bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten bis zu einer Höchstsumme ab</strong>. Natürlich kommt es hier auf die Bestimmungen in dem individuellen Rechtsschutzversicherungsvertrag an.</p>
<p>Einige unserer Mandanten hatten zunächst ihre Rechtsschutzversicherung kontaktiert und um eine Deckungszusage gebeten. Ihnen war zunächst mitgeteilt worden, dass die Versicherung die Rechtsberatung im Ausland nicht abdecke. Nach Prüfung der Verträge ist es uns mehrfach gelungen, die Versicherung davon zu überzeugen, dass doch Versicherungsschutz bestand. In solchen Fällen wurden die Kosten der Vertretung von der Versicherung bezahlt.</p>
<p>Wir raten daher, <strong>die erste Aussage einer Rechtsschutzversicherung in einem solchen Fall anwaltlich überprüfen zu lassen</strong>.</p>
<p>Wir vertreten regelmässig deutsche Mandanten in Verfahren US-weit, gegebenfalls in Zusammenarbeit mit lokalen Partneranwälten. <strong>In vielen Fällen übernimmt die deutsche Rechtsschutzversicherung die Kosten</strong>.</p>
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		<title>Haben Sie sich Körperverletzungen zugezogen, während Sie in den Vereinigten Staaten waren?</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 18:55:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schwere Körperverletzung und Prozesse aufgrund widerrechtlicher Tötung]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Michael R. Jackson, Gesellschafter – Urban Thier Federer &#38; Jackson, P.A.
Häufig wenden sich deutsche, schweizer oder österreichische Touristen, Geschäftsleute oder andere Personen, die sich kurzfristig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben an uns in Bezug auf Körperverletzungen, die sie während ihres Aufenthaltes erlitten haben. Es ist für diese Mandanten oft schwierig nachzuvollziehen, wie das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von <a href="http://german.urbanthier.com/rechtsanwalte/michael-r-jackson/">Michael R. Jackson</a>, Gesellschafter – Urban Thier Federer &amp; Jackson, P.A.</p>
<p>Häufig wenden sich deutsche, schweizer oder österreichische Touristen, Geschäftsleute oder andere Personen, die sich kurzfristig in den Vereinigten Staaten aufgehalten haben an uns in Bezug auf Körperverletzungen, die sie während ihres Aufenthaltes erlitten haben. Es ist für diese Mandanten oft schwierig nachzuvollziehen, wie das amerikanische Rechtssystem in solchen Fällen funktioniert. Der Ablauf eines solchen Verfahrens unterscheidet sich erheblich von dem im Heimatland. Oft scheitert das Verfahren jedoch bereits an der ersten Hürde, nämlich dem Finden eines Anwalts, der dem Mandant das Verfahren in dessen Muttersprache verständlich nahebringt. Ich bin seit vielen Jahren als Rechtsanwalt in Schadenersatzfällen tätig. Zudem bin ich in Kiel deutschsprachig aufgewachsen. Daher kann ich die Details eines solchen Verfahrens auf Deutsch erläutern. Auch verstehe ich, wo für den deutschsprachigen Mandanten die typischen Verständnisprobleme liegen.</p>
<p>Wenn es um Körperverletzung geht, übernimmt die Kanzlei Urban Thier Federer &amp; Jackson aussichtsreiche Fälle oft auf Erfolgsbasis. Dies bedeutet, dass der Mandant nur dann Anwaltsgebühren zahlt, wenn ein erfolgreiches Resultat erzielt wird.</p>
<p>Die Kanzlei veritt Mandanten auch in Fällen ausserhalb des Staates Florida. Unsere Rechtsanwälte sind in mehreren Staaten des Landes zugelassen. Selbst wenn Ihr Fall in einem Staat zu verhandeln ist, in welchem keiner unserer Anwälte zugelassen ist, haben wir ein etabliertes Netzwerk von Rechtsanwälten, mit denen wir vor Ort kooperieren. In den Fällen, in denen wir eine andere Kanzlei miteinbeziehen, bleiben wir stets der Ansprechpartner des Mandanten. Dies ist für den Mandanten nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Nach wie vor wird Ihnen der deutschsprachige Rechtsanwalt den Stand und den Verlauf Ihres Falles erläutern.</p>
<p>Dieses Vorgehen ist aus mehreren Gründen von Bedeutung. Wir haben beispielsweise festgestellt, dass die meisten amerikanischen Rechtsanwälte mit dem deutschen, schweizerischen, oder österreichischen Gesundheitssystem nicht vertraut sind. Es treten regelmässig Schwierigkeiten auf, wenn es gilt, wichtige Dokumente zu beantragen, um einen Anspruch auf Schadenersatz in den Vereinigten Staaten zu belegen.</p>
<p>Auch wenn es darum geht, mit deutschsprachigen Zeugen zu sprechen, um sachbezogene Informationen zu erhalten oder um ihre Kooperation zu erbitten, damit ihre Aussage dauerhaft erhalten bleibt, tendieren solche Personen oft dazu misstrauisch zu sein, wenn sie sich mit einem englischsprachigen Rechtsanwalt und seinem Personal auseinandersetzen müssen. Umgekehrt haben wir in diesem Zusammenhang über unser deutschsprachiges Personal und unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte viel Erfolg gehabt, solche Informationen zu erhalten.</p>
<p>In einer Prozessangelegenheit bin ich vor kurzem für eine Woche nach Düsseldorfer gereist, um eidliche Aussagen von Fachleuten sowie von Freunden und Familien zweier unserer deutschen Mandanten zu erhalten. Alle anderen Rechtsanwälte, die in diesen Fall involviert waren, waren nich deutschsprachig. Der Übersetzer machte während mehrerer entscheidender eidlicher Aussagen in Bezug auf seine Übersetzungen von Fragen und den Aussagen der Zeugen wiederholt Fehler. Wiederholt war ich dazu gezwungen, Korrekturen der Übersetzung anzumahnen. Die englischsprachigen Rechtsanwälte waren sich dieser Fehler nicht bewusst und entscheidende Aussagen wären in einem Fall komplett verloren gegangen.</p>
<p>Nicht nur Privatpersonen wenden sich für Hilfe an uns. Eine führende deutsche Versicherungsgesellschaft hat uns die Vertretung von mehreren deutschen Mandanten bezüglich Verletzungen die diese sich in den USA zugezogen haben, übertragen. Die Kosten der Vertretung wurden hier über die Rechtschutzversicherung abgedeckt.</p>
<p>Oft lehenn Rechtsschutzversicherer Deckungsschutz bei Verletzungen in den USA zunächst ab. In vielen Fällen ist solch eine Ablehnung jedoch nicht rechtens. Nach Rücksprache mit der Versicherung wurde oft Versicherungsschutz geleistet.</p>
<p>Unsere Vertrautheit mit der deutschen Sprache und Kultur, kombiniert mit vielen Jahren Prozesserfahrung  erlaubt es uns, unseren deutschsprachigen Mandanten ein besonderes Servicepaket anzubieten.</p>
<p>Dies sehen auch andere Kanzleien in den USA so. Viele US Kanzleien wenden sich an Urban Thier Federer &amp; Jackson, P.A. in Angelegenheiten, die die Hague Convention und die Zustellung im Ausland involvieren.</p>
<p>Wir vertreten Mandanten auch in anderen Rechtsstreitigkeiten. Diese werden jedoch meist auf Stundenbasis abgerechnet.</p>
<p>Über die deutsche Kanzlei Urban Thier Federer &amp; Jackson, Rechtsanwälte in München, bieten wir ausserdem Mandanten aus der ganzen Welt kompetente Vertretung in Deutschland an.</p>
<p><strong>Diese Webseite bietet nur allgemeine Informationen. Bitte beachten Sie, dass diese Anwaltskanzlei Sie nicht repräsentiert und in keiner Weise in Ihrem Auftrag fungieren kann, bis wir eine formelle, schriftliche Vertretungsvereinbarung eingegangen sind. Falls wir nicht auf Ihre Anfrage antworten oder wir Ihren Fall nicht übernehmen können, kontaktieren Sie bitte unverzüglich eine andere Anwaltskanzlei in Florida um Ihren Fall bewerten zu lassen.</strong></p>
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		<title>Zum Tätigkeitsschwerpunkt Wettbewerbs- und Marken- und sonstiges Kennzeichenrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 15:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Deutsches Wettbewerbs- und Markenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Tätigkeitsschwerpunkt Wettbewerbs- und Marken- und sonstiges Kennzeichenrecht
Von: Dr. Georg Federre, Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Unternehmen auch mit Schwerpunkt im deutschen Wettbewerbs- und Markenrecht.
Unter Wettbewerbsrecht ist hier gemeint das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, also betreffend das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und seine Nebengesetze, sowie das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Von den Marktverhaltensregelungen des UWG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zum Tätigkeitsschwerpunkt Wettbewerbs- und Marken- und sonstiges Kennzeichenrecht<br />
Von: Dr. Georg Federre, Rechtsanwalt</strong></p>
<p>Wir beraten und vertreten Unternehmen auch mit Schwerpunkt im deutschen Wettbewerbs- und Markenrecht.</p>
<p>Unter Wettbewerbsrecht ist hier gemeint das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne, also betreffend das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und seine Nebengesetze, sowie das Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).</p>
<p>Von den Marktverhaltensregelungen des UWG sind alle am Wettbewerb Beteiligten betroffen, also die gewerblichen Mitbewerber, die Verbraucher und die gewerblichen Kunden.</p>
<p>Mandanten sind hier in aller Regel Firmen als gewerbliche Mitbewerber, die sich gegen das Marktverhalten oder die Werbung eines Konkurrenten zur Wehr setzen oder von einem Konkurrenten angegriffen werden.  Grund hierfür kann eine unlautere Kundenbeeinflussung sein, eine direkte Behinderung der Konkurrenz, unsachliche Beeinflussung, Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit oder einer Zwangslage, falsche oder unzureichende Preisangaben etc., häufig aber auch eine Werbung mit unwahren Angaben und Behauptungen und damit eine irreführende Werbung.</p>
<p>Betroffen ist hier der gesamte Bereich verkaufsfördernde Werbeangaben, vieles ist als Werbung einzuordnen, das auf den ersten Blick nicht jedem zwingend als Werbung erscheint.</p>
<p>Die Beispiele für unlauteren Wettbewerb durch unzulässige Werbung sind zahllos.  Die Regelungen im Gesetz sind teils generalklauselartig abgefasst, so dass hier grosses Gewicht auf der Kenntnis und Anwendung der betreffenden Rechtsprechung liegt.  Die Vielzahl der gerichtlichen Einzelfallentscheidungen erinnert an das anglo-amerikanische Case Law.</p>
<p>Vergleichbares gilt für das Marken- und sonstige Kennzeichenrecht.  Der Schutz der Marke zur Unterscheidung der Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens ist von enormer wirtschaflicher Bedeutung.  Gleiches gilt für das Unternehmenskennzeichen, die Firma.  Immer grössere Bedeutung gewinnt hier auch das Internet, und damit auch das Domainrecht Den Konkurrenten ist es grundsätzlich nicht erlaubt, verwechslungsfähige Zeichen, und dies gilt für alle geschäftlichen Bezeichnungen, wie Markenname, Firma aber auch Internet-domain eines Unternehmens, unbefugt für sich zu nutzen.</p>
<p>Hilfe bieten wir dabei aber nicht nur im Wettbewerbsrecht und bei der Verteidigung nationaler, europäischer oder internationaler Markenrechte, sondern auch bei der Eintragung von deutshcen Marken, EU-Gemeinschaftsmarken oder auch internationalen Marken.  Gleiches gilt für die Registrierung von Internet-Domains, aber auch für den Schutz vor einer unzulässigen Registrierung eines Namens, einer Firmenbezeichnung oder einer Marke.</p>
<p>Wir vertreten Sie aussergerichtlich und im Abmahnverfahren sowie vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten, sei es im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfuegung oder im Hauptsacheverfahren.</p>
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